Marktanalyse
Grundsteuerreform in Bayern – was Eigentümer im Landkreis Erding jetzt wissen sollten

Lukas Sommer · 07. September 2026 · 5 Min. Lesezeit

Seit 2025 gilt in Deutschland eine neue Grundsteuer – Grund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die alten Berechnungsgrundlagen (teils noch aus dem Jahr 1964) für verfassungswidrig erklärt hatte. Für Eigentümer im Landkreis Erding lohnt sich ein genauer Blick, denn 2026 werden die Auswirkungen vielerorts erstmals richtig spürbar.
Bayern geht einen eigenen Weg
Anders als die meisten Bundesländer nutzt Bayern nicht das sogenannte Bundesmodell, sondern ein eigenes, wertunabhängiges Flächenmodell. Das bedeutet: Für die neue Grundsteuer zählt nicht der Marktwert des Grundstücks, sondern schlicht die Fläche von Grundstück und Gebäude. Grundsätzlich gilt: Größere Grundstücke mit größeren Gebäuden zahlen tendenziell mehr als kleinere Wohnungen oder Grundstücke in derselben Gemeinde.
Alle Eigentümer mussten dafür zwischen Juli 2022 und April 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben – die Finanzverwaltung hat daraus die neuen Grundsteuerwerte bzw. Äquivalenzbeträge zum Stichtag 1. Januar 2022 festgesetzt.
Warum die Grundsteuer 2026 vielerorts trotzdem steigt
Wichtig zu verstehen: Der Grundsteuerwert selbst bleibt weitgehend stabil, aber der sogenannte Hebesatz – also der Faktor, mit dem die Gemeinde die Grundsteuer letztlich multipliziert – kann jährlich von der Kommune angepasst werden. Viele bayerische Städte hatten ihre Hebesätze 2025 zunächst gesenkt, passen sie nun aber zum 1. Januar 2026 wieder an, teils deutlich nach oben. In Oberbayern zeigt eine Umfrage der IHK München zum 30. Juni 2026 sowohl Erhöhungen als auch vereinzelte Senkungen bei den Kommunen im Kammerbezirk.
Wir empfehlen jedem Eigentümer, den eigenen Grundsteuerbescheid nicht einfach abzuheften, sondern wirklich zu prüfen – gerade weil sich der Hebesatz von Gemeinde zu Gemeinde im Landkreis unterscheiden kann und sich jährlich ändern lässt.
— Lukas Sommer, Geschäftsführer
Was Eigentümer und auch Mieter wissen sollten
- Die Grundsteuer ist vollständig umlagefähig – Mieter zahlen sie über die Nebenkostenabrechnung mit, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist.
- Nach Ablauf der einmonatigen Widerspruchsfrist wird ein Grundsteuerbescheid bestandskräftig – Fehler lassen sich danach nur noch in Ausnahmefällen korrigieren.
- Änderungen am Grundbesitz (z. B. ein Anbau) müssen aktiv beim Finanzamt bzw. der Gemeinde gemeldet werden.
Das bayerische Flächenmodell – Schritt für Schritt zur Grundsteuer
Vereinfachte Beispielrechnung nach dem bayerischen Grundsteuergesetz, keine Steuerberatung. Der Hebesatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde – bitte beim zuständigen Finanzamt bzw. der Gemeinde erfragen.
600 m² × 0,04 € = 24,00 € Äquivalenzbetrag Boden
Grundsteuer pro Jahr (Beispielrechnung)
306 €
Zu den genauen Hebesätzen der einzelnen Gemeinden im Landkreis Erding gibt es keine flächendeckend verlässliche, aktuelle Quelle – diese variieren von Gemeinde zu Gemeinde und ändern sich teils jährlich. Für die exakte, aktuelle Höhe empfehlen wir, direkt beim jeweiligen Gemeinde-/Finanzamt nachzufragen.
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