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Energieausweis: Was Verkäufer in Erding wissen müssen

Leon Roth

Leon Roth · 10. September 2026 · 6 Min. Lesezeit

Energieausweis: Was Verkäufer in Erding wissen müssen

Bild: SailorAnna, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Der Energieausweis gehört zu den Unterlagen, die beim Verkauf am häufigsten unterschätzt werden – dabei kann ein fehlender oder falscher Ausweis richtig teuer werden.

Ist der Energieausweis wirklich Pflicht?

Ja, praktisch immer. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (das seit Ende Juli 2026 offiziell "Gebäudemodernisierungsgesetz" heißt, an den Regeln zum Energieausweis ändert die Umbenennung aber nichts) muss beim Verkauf ein gültiger Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss an den Käufer übergeben werden – eine Kopie genügt.

Fehlen die Pflichtangaben in deiner Anzeige, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Das betrifft auch schon das Inserat selbst: Sobald du eine Immobilie über Portale, Zeitung oder Aushang bewirbst, müssen bestimmte Kennwerte aus dem Energieausweis mit angegeben werden.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

  • Verbrauchsausweis – basiert auf den tatsächlichen Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre. Schneller und günstiger (ca. 50–250 €), aber stark abhängig vom bisherigen Heizverhalten der Bewohner.
  • Bedarfsausweis – basiert auf einer technischen Berechnung von Gebäudehülle und Anlagentechnik. Objektiver, aufwendiger und teurer (ca. 300–600 €).

Wichtig: Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis verpflichtend – außer das Gebäude wurde nachträglich auf einen vergleichbaren energetischen Standard modernisiert. In allen anderen Fällen kannst du frei wählen.

Leon Roth

Gerade bei älteren Häusern im Landkreis sehen wir oft, dass der falsche Ausweistyp beauftragt wurde – der günstigste ist eben nicht automatisch der zulässige. Wir prüfen das für unsere Kunden vorab, damit später bei der Besichtigung oder beim Notar keine böse Überraschung kommt.

— Leon Roth, Verkauf und Vermietung

Was im Ausweis stehen muss – und was davon in die Anzeige gehört

Pflichtangaben für dein Inserat sind unter anderem:

  • Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Wesentlicher Energieträger der Heizung (z. B. Gas, Öl, Wärmepumpe, Fernwärme)
  • Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in kWh/(m²·a)
  • Energieeffizienzklasse (aktuell A+ bis H)
Ausschnitt eines Muster-Energieausweises: Erfasster Energieverbrauch mit farbiger Effizienzskala
Ausschnitt eines Muster-Energieausweises: Erfasster Energieverbrauch mit farbiger Effizienzskala

Bild: SailorAnna, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Bedarf und Verbrauch dürfen dabei nicht verwechselt oder "gerundet" werden – beides sind unterschiedliche Kennwerte mit unterschiedlicher Aussagekraft.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Ein einmal ausgestellter Energieausweis ist 10 Jahre gültig – und das auch über einen Eigentümerwechsel hinweg. Wenn du also eine Immobilie geerbt oder gekauft hast, lohnt sich zuerst ein Blick, ob nicht bereits ein gültiger Ausweis vorliegt, bevor ein neuer beauftragt wird.

Unser Tipp

Die Energieeffizienzklasse beeinflusst mittlerweile spürbar, wie schnell und zu welchem Preis eine Immobilie vermarktet werden kann – Käufer achten zunehmend auf die zu erwartenden Heizkosten. Wir schauen uns die Klasse deiner Immobilie deshalb frühzeitig an und beraten dich, wie sie sich in der Vermarktung am besten einordnen lässt.

Unsicher, welcher Energieausweis für deine Immobilie der richtige ist?

Wir beraten dich gerne persönlich und unverbindlich.

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